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Kündigung von Abrechnungsverträgen für Heizkosten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/56ecolex 2026, 102 Heft 2 v. 27.2.2026

1. Die Hauptleistung beim Abrechnungsvertrag ist die Erstellung einer Abrechnung nach dem HeizKG. Es handelt sich um einen Erfolg und damit beim Abrechnungsvertrag um einen Werkvertrag. § 15 KSchG ist anwendbar.

2. Die Abrechnungsperiode laut HeizKG verdrängt die kürzeren Kündigungsfristen und -termine des KSchG nicht.

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