Das Günstiger-Strom-Gesetz, genauer das darin enthaltene ElWG, sieht ua Informationspflichten bei Lieferverträgen mit dynamischen Strompreisen bzw Floating-Tarifen vor. Dem Zusammenspiel dieser Neuregelungen mit dem ebenfalls neuen gesetzlichen Preisanpassungsrecht bzw die Abgrenzung zwischen Floating-Tarifen und indexbasierten Preisgleitklauseln kommt hier besondere Praxisrelevanz zu. Der Beitrag versucht unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtslage eine erste Einordnung der neuen Vorgaben des ElWG.

