1. Der Tatbestand für Gletscherschigebiete in Anh 1 Z 12 lit a UVP-G 2000 ist autonom gegenüber jenem für Schigebiete. Die Legaldefinition von Schigebieten in Fn 1a kann daher für die Interpretation des Begriffs des Gletscherschigebiets nicht herangezogen werden.

