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Einbeziehung potenziell unbrauchbarer Objekte in die Nutzflächenaufstellung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/15ecolex 2026, 29 - 30 Heft 1 v. 5.2.2026

Wenn eine Wohnung die Kategorie D unbrauchbar aufweist, ist sie grds dennoch zu dem sehr geringen Richtwertmietzins vermietbar. Der Vermieter kann den Gegenbeweis erbringen, dass die Wohnung gänzlich unvermietbar ist.

5 Ob 29/25p

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