Eine privat organisierte Fahrveranstaltung ("Drift-Training") ist keine kraftfahrsportliche Veranstaltung iSd Art 6 ABK/RV 2019, wenn es dabei nicht zu Zeitaufzeichnungen oder Wertungen - also einem Wettbewerb - kommt, sondern der Zweck darin liegt, einen Rundkurs mit kontrollierten Driftbewegungen wiederholt zu befahren. Der Risikoausschluss ist daher nicht erfüllt.

