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Redaktionsversehen: Rechtsmittelbeschränkung gilt auch bei Einstellung der Überwachung durch Treuhänder

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2026/151ecolex 2026, 274 - 275 Heft 4 v. 27.4.2026

1. Die Beendigung der Überwachung durch den Treuhänder ist nunmehr in § 157d IO geregelt, dessen Abs 3 ausdrücklich vorsieht, dass über Rek gegen Beschlüsse über die Beendigung der Überwachung das Gericht zweiter Instanz endgültig entscheidet. Demgegenüber ist die Einstellung der Überwachung nunmehr in §§ 157e und 157f IO geregelt, ohne dass sich darin eine Regelung über einen abgekürzten Instanzenzug findet.

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