Die RL (EU) 2023/2673 ist seit Dezember 2023 in Kraft, bis Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab 19. 6. 2026 anzuwenden. Sie ändert die Verbraucherrechte-RL vor allem in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und hebt die bisherige Fern-Finanzdienstleistungs-Richtlinie auf. In Österreich wird der Fernabsatz für Finanzdienstleistungen daher künftig nicht mehr im Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG), sondern im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) geregelt. Dieser Beitrag beleuchtet den Anwendungsbereich des FAGG mit Fokus auf Vertragsänderungen und gibt eine Übersicht über die neuen Fernabsatz-Regelungen für Finanzdienstleister.

