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Grenzen der Plattformhaftung: Keine proaktiven Prüfpflichten für Host-Provider bei Verstößen gegen die Wiener Bauordnung

New Technologies & DigitalisierungRechtsprechungJudikaturSebastian Schwambergerecolex 2026/132ecolex 2026, 244 Heft 3 v. 27.3.2026

1. Aus § 7a BO für Wien, § 16 ECG aF bzw Art 6 DSA ergibt sich keine allgemeine Pflicht, von den Anbietern Nachweise über die Gesetzeskonformität ihrer Angebote einzuholen.

2. Ein Auskunftsanspruch auf Nutzerdaten (§ 13 Abs 3 ECG) erfordert einen konkreten Sachverhalt. Pauschale Abfragen aller Nutzer einer bestimmten Zone sind gesetzlich nicht gedeckt.

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