Der Qualifikation eines Vertrags als Fernabsatzvertrag iSd § 3 Z 2 FAGG steht die gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Unternehmer (oder Mitarbeiter) und Verbraucher in der Anbahnungsphase nur entgegen, wenn in diesem Rahmen Vertragsverhandlungen geführt werden. Sofern nur das angebotene Kaufobjekt vor Vertragsschluss in Augenschein genommen und unmittelbar körperlich überprüft wird, ist die Informationsphase noch nicht in die Verhandlungsphase übergegangen, da dies nach wie vor lediglich der Einholung von Informationen dient.

