Die Sachlegitimation in Bezug auf einen auf eine Vereinbarung gestützten Anspruch hängt davon ab, was zw den Parteien vereinbart wurde. Die Aktivlegitimation bei einem Anspruch auf Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung ist daher nicht schon deshalb zu verneinen, weil der Anspruchsteller nicht mehr Eigentümer des Grundstückes ist, dem das Trenngrundstück ursprünglich zugeschrieben werden sollte.

