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Schlüssige einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrags

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/101ecolex 2026, 186 Heft 3 v. 27.3.2026

Die einvernehmliche Auflösung eines Mietverhältnisses kann auch schlüssig vereinbart werden. Diese Vertragsfreiheit ist nur dann durch § 29 MRG beschränkt, wenn die einvernehmliche Auflösung der Umgehung des MRG dient, zB weil sich der Mieter in einer Drucksituation befand.

3 Ob 143/25p

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