In Geschäften des täglichen Lebens wird immer häufiger bargeldlos bezahlt, die Verwendung von Bargeld geht zurück. Dies bewirkt eine Zurückdrängung des Delikts des Diebstahls in der strafrechtlichen Beurteilung zugunsten des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs. In diesem Beitrag werden erhebliche Auswirkungen auf die anzuwendenden Strafdrohungen insbesondere in Bagatellfällen aufgezeigt.
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