Der OGH hat sich im Anlassfall (FN ) erstmals zu der Frage geäußert, ob ein Versicherungsnehmer nach § 178g VersVG (analog) von seinem Krankenversicherer die Unterlassung einer unzulässigen - nicht § 178f VersVG entsprechenden - Änderung der Prämie verlangen kann. Das Höchstgericht hat diese Frage (zutreffend) verneint.

