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(Kein) Ersatz von Versicherungsberaterkosten nach § 1333 Abs 2 ABGB

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMarius Seewaldecolex 2025/443ecolex 2025, 813 Heft 11 v. 28.11.2025

1. Kosten eines Versicherungsberaters sind materiell-rechtlich als Schadenersatzanspruch zu beurteilen und nicht als vorprozessuale Kosten (§ 42 Abs 2 ZPO).

2. Die Ersatzfähigkeit setzt das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für den Schadenersatz voraus. Eine inhaltliche Prüfung dieser Voraussetzungen hat der OGH nicht vorgenommen.

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