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Umfang des Rechts auf Belegeinsicht im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Verwalterin

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/437ecolex 2025, 810 Heft 11 v. 28.11.2025

Der Umfang jener Informationen, die von der Verwalterin im Rahmen der Belegeinsicht zu belegen sind, kann nicht weiter gehen, als für die Überprüfung der Rechnungslegung notwendig ist.

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