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Tätigkeit der Ausgleichsvermittlung

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2025/420ecolex 2025, 759 Heft 10 v. 29.10.2025

1. Die Ausgleichsvermittlung - als vermittelnde bzw beratende Tätigkeit iZm den Schulden eines Dritten und damit als Sanierungsberatung zur Schuldenregulierung - fällt einerseits unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 Z 10 GewO 1994, die ua auf die zur Berufsausübung zählenden und in deren Rahmen vorgenommenen Tätigkeiten der RA verweist (§ 8 RAO). Andererseits ist es Intention des Gewerbegesetzgebers, dass auch Unternehmensberater (§ 136 GewO 1994) berechtigt sein sollen, die Tätigkeit der Ausgleichsvermittlung auszuüben.

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