Die Wiederherstellungsverordnung (FN ) sieht keine konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung vor und eröffnet damit die Möglichkeit für Umsetzungsmodelle wie Flächen- und Maßnahmenpools. Die Realisierung solcher Pools kann einerseits zur Zielerreichung der W-VO und effizienteren Realisierung von Projekten beitragen. Andererseits können die Beschaffung und Sicherung der Flächen koordiniert sowie die zunehmende Flächenknappheit und die Finanzierungslücke der W-VO abgefedert werden.

