Dieser Beitrag stellt eine Entscheidungsbesprechung zu VwGH 27. 1. 2025, Ro 2024/12/0017, dar. (FN ) Gemäß § 4 Abs 2 ArbVG muss eine freiwillige Berufsvereinigung vier Voraussetzungen erfüllen, um die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt zu bekommen. Der VwGH hat sich zuletzt mit der Auslegung von Z 3 leg cit beschäftigt und ausgesprochen, dass das Kriterium der bei Arbeitgeberverbänden auch dann vorliegen kann, wenn die der Vereinigung zugehörigen Mitglieder einen entsprechend hohen Anteil der in dem betreffenden Bereich tätigen Arbeitnehmer beschäftigen. Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung könnte schon bald Bewegung in die österreichische Kollektivvertragslandschaft kommen.

