Der OGH hat entschieden, dass das österr Urheberrecht auch dann verletzt wird, wenn ein Foto auf einer Website bereitgestellt wird, die zwar in Österreich abrufbar ist, aber die niederländische Top-Level-Domain aufweist, ausschließlich in niederländischer Sprache verfasst ist, keine Aufrufe der Website aus Österreich festgestellt werden konnten und der die Website betreibende Unternehmer in den Niederlanden ansässig ist und keine Waren nach Österreich verkauft. Die E ist insb von Interesse, weil der OGH von der Rechtsansicht des BGH abweicht und sie einen Unterschied der Rechtslage im Urheber- und Markenrecht bewirkt.

