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Die neue Messengerüberwachung ("Quellen-TKÜ") des Verfassungsschutzes aus Sicht der Strafprozessordnung

WirtschaftsstrafrechtBeitragAufsatzAlexander Figlecolex 2025/377ecolex 2025, 698 - 701 Heft 9 v. 2.10.2025

Im Sommer 2025 wurde eine Änderung des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) beschlossen, mit der die Überwachung verschlüsselter Kommunikation erneut - nach der teilweisen Aufhebung des Sicherheitspakts 2018 durch den VfGH - eingeführt wurde. Die Messengerüberwachung wurde dabei nicht nur unter einem neuen Namen ( statt ), sondern auch zur Erfüllung einer anderen Aufgabe beschlossen. Sie wurde ausschließlich im SNG (§ 11 Abs 1 Z 9 SNG) und damit zur Gefahrenerforschung des Verfassungsschutzes zur Abwehr verfassungsgefährdender Angriffe, nicht aber in der StPO eingeführt. Allerdings werden die Überwachungsergebnisse wohl regelmäßig in den Strafprozess einfließen, weshalb die Novelle aus strafprozessualer Sicht kritisch zu betrachten ist.

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