Vorsicht ist geboten, wenn die Klagserzählung und das ziffernmäßige Zahlungsbegehren nicht übereinstimmen. Ein Beitrag zur Entscheidung des OGH vom 29. 4. 2025, 1 Ob 166/24d.
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Vorsicht ist geboten, wenn die Klagserzählung und das ziffernmäßige Zahlungsbegehren nicht übereinstimmen. Ein Beitrag zur Entscheidung des OGH vom 29. 4. 2025, 1 Ob 166/24d.
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