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Verwaltungsgerichte sind keine mitwirkenden Behörden iSd § 2 Abs 1 UVP-G

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturPatrick Petschinkaecolex 2025/322ecolex 2025, 606 Heft 8 v. 25.8.2025

Verwaltungsgerichte sind keine "mitwirkenden Behörden" iSd § 2 Abs 1 UVP-G und haben daher auch kein Antragsrecht im UVP-Feststellungsverfahren.

Ro 2024/05/0010

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