Die Frage, welches Entgelt angemessen ist, wurde für Arbeitsverträge durch die Judikatur und die kollektivvertraglichen Mindestlöhne praktisch weitgehend gelöst. In anderen Kontexten, insbesondere bei Vorstandsabgeltung, bestehen jedoch weiterhin Unsicherheiten in der Umsetzung des Angemessenheitsgebots. Im vorliegenden Beitrag wird ein abstraktes Beurteilungsmodell vorgestellt, das verfassungsrechtliche Begründungsmuster für Sachlichkeit von Differenzierungen in die Beurteilung privatrechtlicher Ansprüche überträgt.

