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EuG zur Neuheitsschonfrist im Designrecht

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBirgit Kapeller-Hirschecolex 2025/313ecolex 2025, 587 - 588 Heft 8 v. 25.8.2025

Die Ausnahmeregelung für die Neuheitsschonfrist nach Art 7 Abs 2 GGV setzte bei der Prüfung der Eigenart nicht voraus, dass das ältere Geschmacksmuster mit dem angegriffenen Muster identisch war; ausreichend war vielmehr, dass es denselben Gesamteindruck vermittelte. Die nunmehr in Art 7 Abs 2 UGV vorgesehene Fassung soll diese Auslegung gesetzlich klarstellen.

T-66/24

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