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Gutgläubiger Erwerb von denkmalgeschütztem Zubehör

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševiċecolex 2025/258ecolex 2025, 500 Heft 7 v. 22.7.2025

1. Zubehör, das mit der Hauptsache unter Denkmalschutz steht (hier: Wandbespannung in einem denkmalgeschützten Schloss), kann vom Eigentümer nicht privatautonom entwidmet und eigenständig verkauft werden. Eine solcherart durchgeführte Veräußerung ist wegen Gesetzwidrigkeit gem § 879 Abs 1 ABGB nichtig.

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