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Abgasskandal: Vorabentscheidung über Einhaltung der Grenzwerte unter Prüfbedingungen oder Realbedingungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2025/255ecolex 2025, 499 Heft 7 v. 22.7.2025

Nach der bisherigen Rsp des OGH müssen die für die Emissionen festgelegten Grenzwerte nur unter den in der Durchführungsverordnung angegebenen Prüfbedingungen eingehalten werden (etwa 10 Ob 31/23s). Dagegen könnte aus Art 4 Abs 2 VO 715/2007/EG und Art 3 Nr 5 Durchführungs-VO geschlossen werden, dass die Emissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen wirkungsvoll begrenzt werden müssen.

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