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Vom Gleichheitssatz zum Gleichgültigkeitssatz: Übersieht der OGH im REWE-Fall Verfassungsrecht?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzChristian Piskaecolex 2025/236ecolex 2025, 451 - 453 Heft 6 v. 1.7.2025

Wenn Gerichte Rechtspolitik betreiben, gerät mitunter die Verfassung ins Wanken. In einer rezenten E (FN ) hebt der OGH das Strafmaß gegen wegen eines bloßen kartellrechtlichen Formalverstoßes auf eine neue Rekordhöhe - und beruft sich dabei auf die Strafpraxis der Union. Der zugrundeliegende Sachverhalt wirkt zunächst unspektakulär: schloss einen langfristigen Pachtvertrag mit einem Immobilienentwickler über eine Verkaufsfläche, auf welcher Monate zuvor ein anderes Lebensmittelgeschäft geschlossen hatte. Der OGH wertet zunächst das Inkrafttreten dieses Pachtvertrags als einen kartellrechtlichen Zusammenschluss und trägt dem ErstG die Verhängung einer Geldbuße auf. (FN ) Im zweiten Rechtsgang erhöht er die Strafe für die unterlassene Zusammenschlussanmeldung von 1,5 Mio Euro des erstinstanzlichen Gerichts auf 70 Mio Euro. Dabei blendet das Höchstgericht nicht nur verfassungsrechtliche Probleme an der Rechtsgrundlage aus, sondern schafft selbst neue grundrechtliche Spannungsfelder. (FN )

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