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Vorstandsbeschluss zur Einberufung der Hauptversammlung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2025/235ecolex 2025, 449 - 450 Heft 6 v. 1.7.2025

Der Zweck von § 199 Abs 1, § 105 Abs 1 und § 106 Z 1 AktG erfordert nicht, dass der Vorstandsbeschluss über die Einberufung der Hauptversammlung - bei sonstiger Nichtigkeit aller in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse - jeden einzelnen der Mindestinhalte konkret und in förmlich dokumentierter Form umfasst.

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