Die Vereinsautonomie ist grundrechtlich geschützt. Gleichzeitig aber sind Vereine oft in ein größeres Ganzes, etwa einen Verband, eingegliedert. Dann wird von den Vereinen erwartet, auch die Interessen des Verbandes zu berücksichtigen - und umgekehrt vom Verband, in seiner Gestion auch auf die untergeordneten Vereine und deren Interessen zu achten. Wie verträgt sich das mit der Autonomie der einzelnen Entitäten? (FN )

