Die Unwirksamkeit von Wertsicherungsvereinbarungen bei Verbraucherwohnungsmietverträgen ist angesichts der aktuellen Judikatur des OGH in aller Munde. Doch auch wenn Wertsicherungsvereinbarungen wirksam vereinbart wurden, ergeben sich derzeit auf Grund der Situation am Immobilienmarkt interessante Konstellationen sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
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