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Von Panierquoten und Gabalier-Fleischlaberl

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturRoland Vesenmayerecolex 2025/155ecolex 2025, 290 - 291 Heft 4 v. 18.4.2025

1. Eine Parodie/Satire setzt voraus, dass der Leser, Hörer oder Betrachter auch erkennt, dass die Parodie gerade nicht vom Urheber des parodierten Werks stammt, sondern der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten entspringt.

2. Bei der Auslegung einer Äußerung handelt es sich um eine Rechtsfrage, die nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers zu beurteilen ist.

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