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Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen - wann eine verbotene Einlagenrückgewähr dem (un)beteiligten Dritten zum Verhängnis wird

GesellschaftsrechtBeitragAufsatzAlexander Reich-Rohrwigecolex 2025/151ecolex 2025, 279 - 284 Heft 4 v. 18.4.2025

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