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Geltendmachung von Obliegenheitsverletzungen im Abschöpfungsverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2025/147ecolex 2025, 276 Heft 4 v. 18.4.2025

1. Bei Ablauf der Abtretungserklärung sind allfällige Obliegenheitsverletzungen vom Gericht nicht amtswegig zu prüfen. Vielmehr hat das Gericht, wenn die Voraussetzungen des § 213 Abs 1 IO vorliegen, von Amts wegen zwingend das Verfahren für beendet zu erklären und gleichzeitig die Restschuldbefreiung zu erteilen.

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