Nur weil ein (zukünftiger) Mieter unter Duldung des (zukünftigen) Vermieters im Hinblick auf einen erwarteten Abschluss eines Mietvertrags schon mit Umbaumaßnahmen beginnt, bedeutet dies nicht zwingend, dass in jedem Fall schon ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
6 Ob 184/23m