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Zum konkludenten Abschluss von Mietverträgen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/67ecolex 2024, 134 Heft 2 v. 14.2.2024

Nur weil ein (zukünftiger) Mieter unter Duldung des (zukünftigen) Vermieters im Hinblick auf einen erwarteten Abschluss eines Mietvertrags schon mit Umbaumaßnahmen beginnt, bedeutet dies nicht zwingend, dass in jedem Fall schon ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.

6 Ob 184/23m

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