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Entlastung an der Quelle mit Ansässigkeitsbescheinigung - wirklich - nur auf ZS-Qu-Vordruck möglich?

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturMarlies Ursprung-Steindl, Michael Wenzlecolex 2024/454ecolex 2024, 791 - 793 Heft 9 v. 13.9.2024

Im Beschwerdefall war zu beurteilen, ob den Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung für eine Sofortentlastung an der Quelle tatsächlich entsprochen wurde. Gem § 2 DBA-Entlastungsverordnung, "kann" die Abkommensberechtigung "dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-Qu1 oder ZS-Qu2 glaubhaft gemacht werden".

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