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Gerichtliche Enthebung des Notgeschäftsführers - verschlechterter Gesundheitszustand als triftiger Grund

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/445ecolex 2024, 775 Heft 9 v. 13.9.2024

1. Der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer verliert seine Funktion vor Wegfall der Vertretungsnotlage erst durch gerichtlichen Enthebungsbeschluss. Die bloße Willensänderung des Notgeschäftsführers, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gäbe, ändert nichts an seiner Stellung.

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