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Kein Verbesserungsauftrag bei Verstoß gegen Offenlegungspflichten

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/444ecolex 2024, 774 Heft 9 v. 13.9.2024

Im Falle der Säumnis mit Offenlegungspflichten ist dem Säumigen aufgrund des Schutzcharakters der Offenlegungsvorschriften kein Verbesserungsauftrag nach § 17 FBG zu erteilen. Stattdessen ist mit sofortiger Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 24 FBG vorzugehen.

6 Ob 21/24t

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