Am 17. 7. 2024 wurde das CBCR-VG (FN ) im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit wird die Richtlinie 2021/2101/EU zur Änderung der BilanzRL (FN ) in österreichisches Recht umgesetzt. Ziel ist es, dass Country-by-Country Reports (CBCR), die multinationale Unternehmen bereits entsprechend der Amtshilferichtlinie (FN ) an Steuerbehörden übermitteln müssen - in Österreich auf Basis des VPDG (FN ) -, gleichzeitig auch bei den jeweiligen Handelsregistern eingereicht und veröffentlicht werden. Dies soll die Transparenz der Tätigkeiten multinationaler Unternehmen erhöhen und eine öffentliche Debatte über den Grad der Steuerehrlichkeit dieser Konzerne ermöglichen.