1. § 7 UWG erfasst jede (unwahre) Tatsachenbehauptung über geschäftliche Verhältnisse, die zu einem Schaden für den Kredit oder den Betrieb des davon Betroffenen führen kann.
2. Ein Werturteil - also eine Äußerung, die sich als Ausdruck der subjektiven Meinung darstellt - begründet keinen Anspruch nach § 7 UWG.