1. Ein versicherter Einbruchsdiebstahl iSd Allgemeinen Bedingungen für Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken (ASBB 2014) liegt auch dann vor, wenn ein Vermieter aufgrund eines mietrechtlichen Streits mit seinem Mieter in dessen Mietobjekt durch Aufbrechen des Schlosses einbricht und die im Mietobjekt befindlichen Fahrnisse an einen dem Mieter unbekannten Ort verbringt.