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Keine Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts von Stromlieferanten (auch bei Neuvertragsangebot)

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNicolas O. Zenzecolex 2024/369ecolex 2024, 669 Heft 8 v. 7.8.2024

1. § 76 Abs 1 ElWOG 2010 geht nach seinem klaren Wortlaut von der Zulässigkeit einer (ordentlichen) Vertragskündigung durch Stromlieferanten aus, wobei bei Verträgen mit Verbrauchern iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG und mit Kleinunternehmen die Einhaltung einer Frist von zumindest acht Wochen verlangt wird.

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