Die Klage des BR gegen den Betriebsinhaber auf Einbehalt der Betriebsratsumlage ist keine Arbeitsrechtssache nach § 54 Abs 1 ASGG.
9 Ob A 102/23z
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Die Klage des BR gegen den Betriebsinhaber auf Einbehalt der Betriebsratsumlage ist keine Arbeitsrechtssache nach § 54 Abs 1 ASGG.
9 Ob A 102/23z
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