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Abberufung des Beirats als grobe Pflichtverletzung des Stiftungsvorstands?

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/344ecolex 2024, 605 Heft 7 v. 18.7.2024

1. Strebt der Stiftungsvorstand die Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsbeirats über ein Gerichtsverfahren an, ist darin keine grobe Pflichtverletzung zu erkennen, die zur Abberufung des Stiftungsvorstands berechtigen würde. Der Vorstand muss - va bei unklarer Rechts- und Sachlage - die Möglichkeit haben, das Gericht als dafür berufenes Entscheidungsorgan anzurufen.

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