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Anmeldung der Auflösung einer GmbH

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/342ecolex 2024, 603 Heft 7 v. 18.7.2024

Die Aufforderung des Gerichts zur Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft gem § 88 Abs 3 GmbHG kann nicht angefochten werden, da gerichtliche Aufträge, deren Missachtung erst in einer anfechtbaren späteren Verfügung Rechtswirkungen zeitigen kann, unanfechtbar sind.

6 Ob 179/22z

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