1. Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden bedarf eines Notariatsakts (§ 76 Abs 2 GmbHG).
1. Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden bedarf eines Notariatsakts (§ 76 Abs 2 GmbHG).