1. Wird die Einwilligung zur Verarbeitung vertragsunabhängiger personenbezogener Daten mit einem Vertragsabschluss gekoppelt, so kann angenommen werden, dass die Erteilung der Einwilligung nicht freiwillig erfolgte. Im Einzelfall können aber besondere Umstände für die Freiwilligkeit der Einwilligung sprechen.