Wo gehobelt wird, da fallen Späne - in kaum einem Kontext trifft dieser Satz mehr zu als im Arbeitsverhältnis. Viele berufliche Tätigkeiten sind für den DN mit einem hohen Risiko verbunden, den DG oder einen Dritten zu schädigen. Oft wäre es unbillig, den DN für den gesamten Schaden aufkommen zu lassen, schließlich kommt der wirtschaftliche Nutzen der Arbeitsleistung dem DG zu. Aus diesem Grund sieht das DHG (FN ) besondere Regelungen für die Haftung im Dienstverhältnis vor. Die folgende Checkliste soll einen Überblick geben, welche Kriterien bei der Anwendung des DHG zu berücksichtigen sind.