vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DSGVO: Anforderungen an Spruch des Straferkenntnisses gegen eine juristische Person

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2024/314ecolex 2024, 545 Heft 6 v. 25.6.2024

Die aus dem VStG abgeleitete Vorgabe, wonach für die Verhängung einer Geldbuße nach der DSGVO über eine juristische Person im Spruch des Straferk alle notwendigen Elemente für eine Bestrafung der natürlichen Person aufzunehmen seien, muss unangewendet bleiben. Daran vermag nichts zu ändern, dass nur Übertretungen der DSGVO, die der Verantwortliche schuldhaft, dh vorsätzlich oder fahrlässig, begeht, zur Verhängung einer Geldbuße führen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!