1. Die Eintragung der Geschäftsanschrift im FB bedeutet für sich genommen noch nicht, dass an dieser Adresse wirksam zugestellt werden könnte. Ist der handelsrechtliche Sitz einer Gesellschaft eine "reine Briefkastenadresse", tritt an die Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle jener Ort, an dem deren Hauptverwaltung tatsächlich geführt wird.