Fragen zum der Eigentümerabrechnung zu Grunde gelegten Abrechnungsschlüssel sind Fragen zur Richtigkeit der Abrechnung. Diese Fragen sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen. Im Außerstreitverfahren wird nur eine allfällige Unrichtigkeit und die Höhe etwaiger Rückforderungsbeträge festgestellt, es wird aber kein Leistungstitel für etwaige Rückforderungen geschaffen.
5 Ob 201/23d